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Damit der Nachbar nicht in die Luft geht – was darf meine Drohne?

Drohnen begeistern Gross und Klein. Doch Vorsicht: Sie machen nicht nur Spass, sondern können auch richtig Ärger verursachen.

Modellflugzeug war gestern – heute ist der Himmel über der Schweiz voller Drohnen. Die Kamera-Funktion macht sie noch attraktiver. Aber es gibt klare Spielregeln, was man filmen darf und was nicht: Landschaftsaufnahmen sind in Ordnung, das eigene Grundstück auch, aber bereits beim Nachbarn muss man um Erlaubnis fragen. Passanten müssen ebenfalls Ihr Einverständnis geben, bevor man sie erkennbar aufnehmen darf.Eindeutig verboten ist es, heimlich durch Fenster oder Balkontüren zu spionieren.

Auch Firmenareale und militärische Anlagen sind tabu, ebenso wie Jagdbanngebiete und Vogelschutzzonen. Ausserdem können Drohnen für Flugzeuge gefährlich werden. Deshalb herrscht rund um alle Schweizer Flughäfen eine Verbotszone von fünf Kilometern. Ab 150 Metern Flughöhe könnte Ihrer Drohne auch bemannten Kleinflugzeugen, Helikoptern oder Heissluftballonen begegnen – mit fatalen Folgen.

Filmen von Wolke 7? Lieber nicht

Einmal wie ein Adler durch die Lüfte schweben: Mit einer Virtual-Reality-Brille wird es möglich, alles aus der Perspektive der Drohne wahrzunehmen. Flugobjekte dürfen aber nur mit Sichtkontakt geflogen werden: Also muss immer eine Person daneben stehen, welche die Drohne sieht und notfalls selbst die Fernbedienung übernehmen kann. Seit 2014 ist es ausserdem verboten, Menschenansammlungen von mehr als 24 Personen mit einer Drohne zu überfliegen. Eine dafür notwendige Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist kaum zu erhalten. Der romantische Hochzeitsfilm von Wolke 7 hat sich damit in den meisten Fällen erledigt.

Drohne auf Abwegen

Und wer zahlt, wenn doch einmal ein Flieger ausser Kontrolle gerät? Schäden durch kleine Drohnen bis 500 Gramm sind über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Schwerere Brummer bis 30 Kilogramm benötigen von Gesetzes wegen eine spezielle Modellflugzeugdeckung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Million Franken. Den entsprechenden Versicherungsnachweis müssen Drohnenbesitzer bei jedem Flug mit sich führen.

Übrigens sind Drohnenunfälle nicht nur graue Theorie: Beim Skirennen von Madonna di Campiglio wäre der Skifahrer Marcel Hirscher beinahe von einer ausser Kontrolle geratenen TV-Drohne getroffen worden. Sie krachte während seines Laufs direkt hinter ihm auf die Skipiste und zerschellte. Wer das Video des Vorfalls anschaut, sieht: Die Drohne war riesig und hätte den Skifahrer erheblich verletzen können.

Katrin Schnettler Ruetz, Zurich Versicherung

Dienstag, 25. Sep 2018

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Expertentipp: Sicher mit der Drohne unterwegs

Eine private Haftpflichtversicherung ist heutzutage selbstverständlich. Sie kommt mindestens für Schäden auf, welche kleine Drohnen unter 500 g verursachen. Wer eine schwere Drohne fliegen lässt, benötigt von Gesetzes wegen eine weitergehende Versicherungsdeckung für Modellflugzeuge. Klären Sie also, ob Sie versichert sind, bevor Sie sich als Pilot betätigen. Bei Zurich profitieren Sie übrigens vom umfassenden Schutz: Auch grössere Drohnen sind in der Basisdeckung der Privathaftpflicht enthalten. Ein Anruf genügt, um den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis zu erhalten, welchen Sie bei der Nutzung von Drohnen über 500 g bei sich tragen müssen.

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