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Temporär-Branche: GAV erneuert

Wer temporär arbeitet, darf sich freuen. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih geeinigt. Er soll am 1. April 2016 in Kraft treten. 

Seit drei Jahren unterstehen die Temporärarbeitenden einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Längst hätte er erneuert werden müssen. Über ein Jahr verhandelten die Sozialpartner. „Es waren zähe Verhandlungen“ sagt Gila Fröhlich, Rechtskonsulentin der Angestellten Schweiz. Fast drohten sie zu scheitern. Doch nun ist der neue Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih unter Dach und Fach. Beteiligt waren der Dachverband der Personalverleiher, Swissstaffing, und die Arbeitnehmerverbände Angestellte Schweiz, Syna, Unia und der Kaufmännische Verband.

Löhne steigen

Wer temporär arbeitet, kann sich künftig über ansteigende Mindestlöhne freuen. In den folgenden drei Jahren sollen die Mindestlöhne in der Deutschschweiz und der Romandie monatlich steigen. Für Ungelernte wächst der Monatslohn während drei Jahren um gesamthaft 400 Franken, für Gelernte während selber Zeitspanne um gesamthaft 250 Franken. Die Höhe der Basislöhne variiert zwischen Hochlohngebieten und Normallohngebieten; Gelernten, Angelernten und Ungelernten. Zu den Hochlohngebieten zählen die Agglomeration Bern, die Genfersee Region sowie die Kantonen Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Genf. „Trotz der angespannten Situation mit dem starken Franken, konnte im Vertrag eine Erhöhung der Mindestlöhne vereinbart werden – das ist ein positives Ergebnis“, sagt Fröhlich.

Bereits im bestehenden GAV gab es einen Weiterbildungsfonds – dieser wird weiter geführt. Er soll den temporär Arbeitenden ermöglichen, ihre beruflichen Qualifikationen am Puls der Zeit zu halten. „Der Weiterbildungsfonds ist eine enorme Bereicherung für die Temporärbranche.“ Weiter geführt werden ebenfalls die Regelungen bei den Krankentaggeldern und der beruflichen Vorsorge. Die Sozialpartner beantragen nun beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Läuft alles nach Plan, tritt er am 1. April 2016 in Kraft.

 

Reto Liniger

Donnerstag, 21. Mai 2015

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