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Das Online-Magazin der Angestellten Schweiz

1. Schweizer Kolloquium zum Jobsharing

Jobsharing, eine verheissungsvolle Arbeitsform

Auf den ersten Blick mag Jobsharing für die Arbeitgeber ungünstig sein: Es ist teuer und verlangt nach mehr Investitionen. Dabei kann Jobsharing einer Firma viele Vorteile eröffnen: Zum Beispiel ist es eine optimale Lösung im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Zu diesem Schluss kamen die Teilnehmer des 1. Kolloquium zum Jobsharing anfangs  Mai an der Universität Freiburg. 

Jobsharing

„Es muss uns gelingen  mehr Teilzeitstellen und Jobsharing anzubieten. Unternehmen, welchen das nicht gelingt, werden künftig Nachteile haben“, sagte Hans Hess, Präsident des Branchenverbandes der Maschinen-, Elektro- und Mettallindustrie (Swissmem), anfangs Mai am 1. Schweizer Kolloquium zum Thema Jobsharing. Organisiert war die Veranstaltung vom Verein Part time Optimisation (PTO). Ziel des Vereins ist, Jobsharing in der Schweiz zu fördern und dessen Vorteile aufzuzeigen. Bis heute ist die Teilung von Arbeitsstellen in Schweizer Unternehmen nur sehr spärlich verbreitet. Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz zeigt: Von 400 befragten Unternehmen, bieten nur gerade 27 Prozent Jobsharing an. Mehr-Kosten an die Infrastruktur, höheres Konfliktpotential und höherer Verwaltungsaufwand – zurzeit überwiegen bei den Arbeitgebern noch die Bedenken zu dieser neuen Form von Arbeit.

Positiv in Zeiten des Fachkräftemangels

Dabei sind die Vorteile zahlreich. Teilen sich jung und alt eine Stelle, ist der Wissens-Transfer zwischen den Generationen sicher gestellt. Ältere Arbeitnehmende können sich länger im Arbeitsmarkt halten und jüngere eigenen sich leicht wichtiges Wissen an. Wer Erfahrung mit Jobsharing gemacht hat, stellt dazu einen positiven Einfluss auf die Motivation von qualifizierten Arbeitskräften fest.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind die Firmen angehalten neue Arbeitsformen anzubieten. Jobsharing ermöglicht die Vereinbarkeit von Job und Familie, outet die Firma als attraktiven Arbeitgeber und hat damit Magnetwirkung auf die dringend benötigten Fachkräfte.

Damit das Jobsharing reibungslos verläuft, braucht es jedoch klare Regeln. Der Verband PTO empfiehlt aus juristischer Perspektive: Zwei separate Teilzeit-Arbeitsverträge für beide Stelleninhaber und einen Zusatzvertrag, welcher die beiden Arbeitskräfte und den Arbeitgeber verbindet. Der Zusatzvertrag soll die heissen Punkte klären, wie Zuständigkeiten, Organisation der Arbeit oder Vertretungen. Damit Jobsharing funktioniert, muss es aber auch menschlich stimmen: Die beteiligten Arbeitskräfte müssen untereinander klar kommunizieren, flexibel sein und sich gegenseitig Vertrauen.

Virginie Jaquet 

Montag, 18. Mai 2015

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