JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.
Das Online-Magazin der Angestellten Schweiz

Die Weiterbildung erhält ein eigenes Gesetz

Am 1. Januar 2017 wird das neue Weiterbildungsgesetz in Kraft treten. Es wird dem Bildungsbereich Weiterbildung Schub verleihen. Dieser Schub könnte allerdings wieder gebremst werden: Der Bundesrat will mit Ausnahme der Grundkompetenzen weniger Geld in die Weiterbildung investieren.

Mehr als zehn Jahre nach der Annahme der neuen Bildungsverfassung ist es endlich so weit: Die Weiterbildung bekommt ihr erstes Bundesgesetz und wird damit in das nationale Bildungssystem eingeordnet. Der Bund und die Kantone übernehmen nun Verantwortung für die Förderung der Weiterbildung.

Das neue Weiterbildungsgesetz wird diverse positive Auswirkungen haben. Zum Beispiel wird dank dem Gesetz die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener zu einem Thema, das jetzt angepackt werden kann. Mit 15 Millionen Franken für die Jahre 2017 bis 2020 soll diesem Bereich rund doppelt so viel Geld zur Verfügung stehen wie bis anhin. Dank dem neuen Weiterbildungsgesetz sollte auch der Zugang zur Weiterbildung für gering qualifizierte und benachteiligte Personen verbessert werden.

Arbeitgeber müssen die Weiterbildung der Angestellten begünstigen

Ein Anliegen der Angestellten Schweiz war, dass die Verantwortung der Arbeitgeber im neuen Gesetz geregelt wird. Dort steht nun, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen sollen. Das ist aus Sicht des Verbandes genau richtig formuliert. Ein eigentliches Weiterbildungsobligatorium braucht es nämlich auf Gesetzesstufe nicht. Eine detailliertere und verbindlichere Regelung der Weiterbildung kann auf der Ebene von Gesamtarbeitsverträgen oder Firmenverträgen fest geschrieben werden.

Wermutstropfen Abbau von Fördergeldern

Parallel zur Verordnung zum Weiterbildungsgesetz hat der Bundesrat den Entwurf der Botschaft zur Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik präsentiert. Dieser zeigt: Mit Ausnahme der erwähnten Aufstockung der Mittel für Förderung der Grundkompetenzen will der Bund nicht mehr, sondern weniger Geld für die Weiterbildung bereit stellen. Bei den Organisationen und Projekten der Weiterbildung schlägt er einen Abbau der Förderung um jährlich rund 700 000 Franken vor. Für die Jahre 2017 bis 2020 ergibt dies fast drei Millionen Franken weniger. „Der Staat spart am falschen Ort", sagt dazu der Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB), Matthias Aebischer. Er gibt sich kämpferisch: „Weiterbildung ist die Bildung der Zukunft. Wir werden nicht zulassen, dass Bund und Kantone das Weiterbildungsgesetz nutzen, um die Weiterbildung schlechter zu stellen als bisher."

 

Hansjörg Schmid

Donnerstag, 03. Mär 2016

Zurück zur Übersicht

Teilen:

Sie suchen Orientierung im Weiterbildungsdschungel?

Besuchen Sie unsere Transfer-Tagung „So packen Sie Ihre Weiterbildung". Mit dem Bildungsexperten Rudolf Strahm und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB.

Weiterbildung für Arbeitnehmervertretungen und für Mitglieder

Die Angestellten Schweiz bieten eine breite Palette an Weiterbildungsveranstaltungen an, welche sich nach den Bedürfnissen der Angestellten und den rasch wechselnden Anforderungen der Arbeitswelt richten.